Ab sofort stehen auf der Website der Landeshauptstadt Dresden die Auszahlungsanträge als Online-Formulare zur Verfügung. Diese sind für das Schuljahr 2017/18 ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie des Bewilligungsbescheides in den letzten beiden Wochen dieses Schuljahres, spätestens jedoch bis zum 30. September 2018, im Sekretariat des MCG abzugeben.
Seite: Schülerbeförderung
find_in_pageinfoDies ist eine Archivseite. Hier werden alle Beiträge angezeigt, die der Seite Schülerbeförderung zugeordnet sind.
Suche in dieser Archivseite
Suchergebnisse
Ihre Suche im Archiv der Seite Schülerbeförderung ergab 4 Treffer.
-
-
Seit November 2016 wird die VVO-Verkehrserhebung durchgeführt. Sie dauert bis zum 31. Oktober 2017. In dieser Zeit werden in allen Bussen und Bahnen im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) Befrager unterwegs sein, die Fahrgäste um ihren Fahrausweis bitten und gleichzeitig Fragen zur Fahrt stellen.
Das betrifft auch unsere Schülerinnen und Schüler. Die Befrager lassen sich das Ticket zeigen und erfassen das ausgebende Verkehrsunternehmen, die Ticket-Art und für wie viele Tarifzonen der Fahrausweis gültig ist. Zudem fragen sie die Schüler, von wo nach wo sie fahren und wie oft sie das Ticket nutzen. Die gesamte Befragung erfolgt anonym: von den Schülern werden keine persönlichen Daten abgefragt. Für die Erhebung sind ausschließlich die Informationen zum genutzten Ticket und zum gesamten Fahrtweg von Interesse.
Die Mitarbeiter des Erhebungsbüros weisen sich mit einem Ausweis aus (aus der Anlage ersichtlich). Nur Personen mit diesem Ausweis sind berechtigt, die Fahrgäste zu befragen.
Weitere Informationen findet man in der Anlage.
-
Das Schulverwaltungsamt Dresden informiert:
Die Auszahlungsanträge für die bewilligten Schülerbeförderungskosten (für ÖPNV bzw. Pkw-Erstattung) sind ab sofort auf der link Website des Schulverwaltungsamtes verfügbar.
Diese sind von den Familien selbst auszudrucken und anschließend ausgefüllt, zusammen mit einer Kopie des Bewilligungsbescheides, bis zum 30. September im Schulsekretariat abzugeben.file_download Auszahlungsantrag ÖPNV
file_download Auszahlungsantrag PKW -
Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Praxis, wonach Schüler ab Klasse 11 keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, für rechtswidrig erklärt. Dies ist einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 05.02.2016 zu entnehmen und wurde ebenso in der lokalen Presse vermeldet. Auch wenn die Landeshauptstadt Dresden Berufung eingelegt hat, kann es zur Sicherung von Ansprüchen für die betroffenen Familien hilfreich sein, jetzt noch einen entsprechenden Antrag zu stellen. Informationen zur Antragstellung (bezogen auf die aktuell gültige Satzung) finden sich unter Schule » Schülerbeförderung.